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Sind die Haare verschnitten oder die Strähnchenfarbe entspricht nicht den Absprachen, gibt es einen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Wer sich mit dem Friseur nicht einigen kann, sollte die Friseurinnung als Vermittler heranziehen.
Nach einem misslungenen Friseurbesuch vor Gericht zu gehen, ist dagegen nur in sehr schweren Fällen sinnvoll. Eine Klage auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld hat meist wenig Aussicht, es sei denn der Friseur hat gravierende Fehler gemacht, die der Kundin oder dem Kunden über längere Zeit zu schaffen machen.
Das bisher in Deutschland höchste Schmerzensgeld, 3.000 Euro, bekam eine 15-Jährige zugesprochen. In deren Fall war nach unsachgemäßem Färben eine 15 Quadratzentimeter große Stelle am Kopf kahl geblieben, so dass eine Haartransplantation nötig wurde.



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