
(tt) - Im Markenstreit um die "Thüringer Klöße" hat das Bundespatentgericht in München ein Urteil gefällt: Thüringer Klöße dürfen auch außerhalb Thüringens produziert werden und sich mit dem Namen des Freistaats schmücken. Recht bekamen somit bayerische Hersteller, die ihre Produkte so nennen. Schwer enttäuscht waren die Vertreter der Heichelheimer Kloßmanufaktur im Weimarer Land, die sich auch weiterhin für den Schutz der Marke einsetzen wollen. Seit 17 Jahren versuchen sie das nun schon. Wenn das mal mit bayerischem Bier passieren würde...



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