
(tt/ddp) - Gebietsingenieure registrieren derzeit Frostschäden an Landes- und Bundesstraßen. Nach Ende der Frostperiode würden Schlaglöcher dann fachgerecht gefüllt und bei Bedarf die beschädigte Deckschicht komplett erneuert, teilte das Verkehrsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit werde die Fahrbahnoberfläche mit Kaltasphalt provisorisch geflickt. Für den weit überwiegenden Teil des Straßennetzes - zum Beispiel für innerörtlichen Verkehr sowie Gemeinde- und Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften - liegt die Zuständigkeit für die Straßeninstandhaltung dem Ministerium zufolge bei den Kreisen, Städten und Gemeinden. Bei Kommunen mit mehr als 30 000 Einwohnern liegt die Verantwortung auch für innerörtliche Landesstraßen bei den Kommunen selbst. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass für schneereiche Kommunen die Möglichkeit bestehe, auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Nachweise die Kosten für den Abtransport des Schnees vom Land erstattet zu bekommen. «Aufgrund der Schneemassen längs der innerörtlichen Bundes- und Landesstrassen sind Fußgänger durch verschüttete Gehwege gefährdet», sagte Verkehrsminister Christian Carius (CDU). Mit der Kostenerstattung käme das Land der Verkehrssicherungspflicht nach. Gleichzeitig würden Kommunen, die extremen Schneemassen ausgesetzt seien, finanziell entlastet.



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