(tt) - Der 31-jährige sogenannte Hammermörder, der 2006 seine Freundin mit einem Hammer erschlug um keinen Unterhalt zu zahlen, ist rechtskräftig. Er muss lebenslang hinter Gitter und anschließend in Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision gegen das Urteil, welches zuvor am Erfurter Landgericht gefallen war.
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Urteil rechtskräftig
Hammermörder muss lebenslang sitzen
Tags: Erfurt, Hammermörder, Revision, Urteil
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