(tt/ddp) - Nach dem Brand eines Restaurants im historischen Gildehaus in der Erfurter Altstadt müssen die Mieter die Versicherungssumme von 1,5 Millionen Euro nicht zurückzahlen. Eine entsprechende Klage wies das Landgericht Erfurt am Donnerstag zurück. Die Feuerversicherung hatte gegen die Mieter des Restaurants auf Rückzahlung der Versicherungssumme wegen grober Fahrlässigkeit geklagt. Ihrer Meinung nach hätten die Restaurantbetreiber das Feuer verhindern können, nachdem am Vorabend zweimal das Licht ausgefallen sei und ein Gast Brandgeruch bemerkt habe. Nach Auffassung der Kammer haben die Mieter des Restaurants nicht grob fahrlässig gehandelt. Die Restaurantbetreiber seien dem Brandgeruch nachgegangen, hätten ihn jedoch nicht bestätigt gefunden. Deshalb wäre das Hinzuziehen eines Elektrikers oder eine Nachtwache eine «übertriebene Maßnahme» gewesen. Zudem sei der Brandgeruch auch nur von einem Gast bemerkt worden. Das Feuer war am 17. Juli 2008 durch ein defektes Klimagerät ausgelöst worden. Die Flammen zerstörten das Erdgeschoss des Gildehauses mit seinen historischen Sälen sowie die Küchen und Kellerräume völlig, weite Teile der Obergeschosse waren durch Rauch und Ruß stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Nach dem Brand war das Haus, deren Eigentümerin die Handwerkskammer (HWK) Erfurt ist, für 3,6 Millionen Euro saniert und modernisiert worden.
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Versicherung verliert Klage
Brand des Gildehauses keine Fahrlässigkeit
Tags: Brände, Prozesse, Vermischtes, Versicherung, vm
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