(tt) - Autofahrer des Freistaats müssen auch weiterhin bei einem Umzug ein neues Autokennzeichen beantragen. Das Verkehrsministerium des Landes erklärte im MDR-Radio, das geltende Recht werde zunächst nicht geändert. Thüringen wolle die Diskussion dazu jedoch beobachten. In Hessen und Schleswig-Holstein ist es inzwischen möglich, nach einem Umzug in einen anderen Landkreis das Fahrzeugkennzeichen zu behalten.
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Kfz-Kennzeichen können nicht mitgenommen werden
Bei Umzug neues Kennzeichen beantragen

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