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In Thüringen sind 20 Argen betroffen

Machnig begrüßt Grundsatzeinigung der Union zu Jobcenter-Reform

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Erfurt

(tt/ddp) - Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig (SPD) hat die Grundsatzeinigung der Union im Streit um die Reform der Jobcenter begrüßt. «Jetzt kann hoffentlich die Zukunft der Jobcenter über eine Verfassungsänderung endlich abgesichert werden», sagte Machnig am Montag in Erfurt. Zwischen Bund und Ländern müsse nun zügig eine Einigung erzielt werden. «Alle Beteiligten brauchen schnell Klarheit, Berechenbarkeit und Rechtssicherheit», sagte Machnig. Die Leistung müsse auch weiterhin aus einer Hand erfolgen und der bürokratische Aufwand so gering wie möglich bleiben. Nach zweijährigem Ringen im Streit um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen hatten am Sonntagabend die Ministerpräsidenten und die Fraktionsspitze von CDU/CSU bei einem Treffen mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Einigung erzielt. Die Union werde mit der SPD Verhandlungen über eine Grundgesetzänderung aufnehmen, hieß es. Die Thüringer Bundestagsabgeordnete Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sagte, damit «könnte der Weg für eine Verfassungsänderung in der Jobcenterfrage frei werden». Die Grünen würden einen eigenen Gesetzentwurf in den Ausschuss für Arbeit und Soziales einbringen. Auch der CDU-Wirtschaftsexperte Günther und der FDP-Sozialexperte Marian Koppe begrüßten die Einigung. Koppe sagte, damit werde «eine wichtige Forderung der Liberalen umgesetzt». Er forderte jedoch weitere Überarbeitungen der «Hartz IV»-Gesetzgebung. So gebe es zu wenig Anreize, «wieder eine Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen». Auch seien die Regelsätze für Kinder «nicht sozial ausgewogen». In den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften werden rund fünf Millionen Langzeitarbeitslose gemeinsam von Kommunen und Arbeitsagentur betreut. Ende 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht die Mischverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 angeordnet. Nach Ankündigung Leyens soll das bisherige Modell nun durch eine Grundgesetzänderung verfassungsfest gemacht werden. Damit bleibt die Zusammenarbeit von Arbeitsagentur und Kommunen weiterhin möglich. In Thüringen sind dem Wirtschaftsministerium zufolge 20 Argen und rund 131 500 Bedarfsgemeinschaften mit etwa 232 000 Personen, die auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, betroffen.

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